Rechtsrahmen
Ley 11/2023 oder Real Decreto 1112/2018: Welche Regelung ist anzuwenden?
Die Ley 11/2023 und das Real Decreto 1112/2018 erfassen weder dieselben Akteure noch dieselben Tätigkeiten. Die erste Regelung weitet seit dem 28. Juni 2025 die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf bestimmte private Produkte und Dienstleistungen aus, während die zweite Regelung hauptsächlich Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors betrifft.

Zwei spanische Rechtsakte aus unterschiedlichen europäischen Rechtsrahmen
Das Real Decreto 1112/2018 setzt in Spanien die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um. Es regelt daher vor allem die digitalen Pflichten öffentlicher Einrichtungen: Behörden, öffentliche Stellen und andere Strukturen, die in seinen Anwendungsbereich fallen. Sein Gegenstand ist gezielt auf Websites und mobile Anwendungen ausgerichtet und umfasst Vorschriften zur Konformität, zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zur Überwachung und zur Bearbeitung von Mitteilungen der Nutzer.
Die Ley 11/2023 folgt einer anderen Logik. Sie setzt insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/882 um, die häufig als EAA bezeichnet wird, und führt Barrierefreiheitsanforderungen ein, die für eine festgelegte Liste von Produkten und Dienstleistungen gelten. Seit dem 28. Juni 2025 kann sie private Wirtschaftsteilnehmer betreffen, die unter anderem bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, Personenverkehrsdienste, elektronische Kommunikationsdienste oder Zugangsdienste zu audiovisuellen Medien anbieten.
Diese Rechtsakte stellen daher nicht zwei aufeinanderfolgende Fassungen derselben Regelung dar. Die Ley 11/2023 hebt das Real Decreto 1112/2018 nicht generell auf und ersetzt es nicht in Bezug auf digitale öffentliche Dienstleistungen. Der richtige Ansatz besteht darin, zunächst die betroffene Einrichtung, die genaue Tätigkeit und das angebotene Medium zu bestimmen, bevor Sie den zu prüfenden Rechtsrahmen auswählen.
Wann ist das Real Decreto 1112/2018 anzuwenden?
Das Real Decreto 1112/2018 bildet den Ausgangspunkt, wenn eine Website oder eine mobile Anwendung einer Einrichtung des öffentlichen Sektors in Spanien zuzuordnen ist. Allerdings ist die gesetzliche Definition der erfassten Einrichtungen zu prüfen, statt sich auf deren Namen, vermeintlichen Status oder alleinige Mitwirkung an einer Aufgabe von allgemeinem Interesse zu verlassen. Für bestimmte Kategorien von Inhalten, Diensten oder Organisationen können Ausnahmen oder besondere Vorschriften gelten.
Der Text schreibt Barrierefreiheit auf der Grundlage der Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit vor. In der Praxis stützt sich die technische Bewertung in der Regel auf harmonisierte Normen und auf europäischer Ebene anerkannte Referenzwerke. Die Konformität beschränkt sich jedoch nicht auf die automatisierte Prüfung einer Kriterienliste. Tastaturbedienung, Wiedergabe durch assistive Technologien, Inhaltsstruktur, Formulare und Fehlermeldungen erfordern ebenfalls menschliche Prüfungen.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss die Nutzer über den Konformitätsgrad, nicht barrierefreie Inhalte und die Möglichkeiten zur Meldung von Schwierigkeiten informieren. Die Regelung sieht außerdem Kommunikations-, Beschwerde- und Überwachungsmechanismen vor. Eine Behörde sollte die Veröffentlichung einer Erklärung daher nicht als isolierte Formalität betrachten: Sie muss dem tatsächlichen Zustand des Dienstes entsprechen, aktuell gehalten werden und Teil eines dokumentierten Verbesserungsprozesses sein.
Wann wird die Ley 11/2023 relevant?
Die Ley 11/2023 ist zu prüfen, wenn ein Unternehmen ein erfasstes Produkt in Verkehr bringt oder Verbrauchern eine Dienstleistung anbietet, die ausdrücklich unter das spanische Regelwerk zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 fällt. Entscheidend ist daher nicht, ob jedes private Unternehmen eine Website besitzt, sondern ob sein Produkt oder seine Dienstleistung tatsächlich zu einer der regulierten Kategorien gehört.
Im digitalen Bereich ist der elektronische Geschäftsverkehr ein häufiger Anwendungsfall. Eine Benutzeroberfläche, über die ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag abschließen kann, kann den für die betreffende Dienstleistung geltenden Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen. Weitere Kategorien werden ebenfalls erfasst, darunter bestimmte Bankdienstleistungen für Verbraucher, elektronische Kommunikationsdienste, der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten, bestimmte Bestandteile der Personenbeförderung sowie E-Books und die dafür vorgesehene Spezialsoftware.
Die Anforderungen können die bereitgestellten Informationen, Benutzeroberflächen, Identifizierungs-, Zahlungs- oder Unterstützungsfunktionen und allgemeiner die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen betreffen, die Dienstleistung zu nutzen. Ihr genauer Umfang hängt von der jeweiligen gesetzlichen Kategorie ab. Eine Prüfung muss daher jeden Bildschirm und jeden Nutzungspfad der einschlägigen Verpflichtung zuordnen, anstatt jede technische Nichtkonformität automatisch als Verstoß gegen die Ley 11/2023 darzustellen.
Öffentlicher Sektor, privater Dienstleister und Überschneidungssituationen
Der private Status eines Dienstleisters reicht nicht immer aus, um die auf den endgültigen Dienst anwendbare Vorschrift zu bestimmen. Eine Agentur oder ein Softwareanbieter kann eine Plattform für eine Behörde entwickeln, ohne dadurch selbst zu der dem Real Decreto 1112/2018 unterliegenden Stelle zu werden. Dennoch können der öffentliche Auftrag, die Leistungsbeschreibung und die Lieferpflichten ihn dazu verpflichten, einen konformen Dienst bereitzustellen, damit die öffentliche Stelle ihre eigenen Verpflichtungen erfüllt.
Umgekehrt kann ein privates Unternehmen, das einen der von der Ley 11/2023 erfassten Dienste anbietet, unmittelbar dieser Vorschrift unterliegen, selbst wenn es keine öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Allein aus der Tatsache, dass ein Dienst über das Internet zugänglich ist, lässt sich jedoch nicht schließen, dass er in den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs oder in eine andere erfasste Kategorie fällt. Die Einordnung des Ablaufs, des Vertrags und des Empfängers bleibt entscheidend.
Eine funktionale Überschneidung kann auch entstehen, wenn ein und dieselbe Unternehmensgruppe mehrere Benutzeroberflächen betreibt: institutionelles Portal, Transaktionsbereich, mobile Anwendung oder im Auftrag einer Behörde bereitgestellter Dienst. Jeder Geltungsbereich muss separat erfasst werden. Die sicherste Lösung besteht darin, jeden Dienst seinem rechtlichen Betreiber, seinen Nutzern, seiner Funktion und der potenziell anwendbaren Vorschrift zuzuordnen und anschließend die Unsicherheitsbereiche zu dokumentieren.
Zu prüfende Ausnahmen und Übergangsmaßnahmen
Die Ley 11/2023 sieht insbesondere eine Ausnahme für bestimmte Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen erbringen. Dieser Begriff richtet sich nach europäischen Kriterien bezüglich der Beschäftigtenzahl und der finanziellen Schwellenwerte. Er darf weder mit einer Geschäftsbezeichnung noch mit der nationalen Steuerregelung für Unternehmer verwechselt werden. Die Ausnahme muss anhand der tatsächlichen Situation des Unternehmens und der Art seiner Tätigkeit geprüft werden.
Selbst wenn eine Ausnahme möglich erscheint, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Barrierefreiheit unnötig ist. Weitere Vorschriften können zur Anwendung kommen: Antidiskriminierungsrecht, Verbraucherschutz, Verträge, öffentliche Aufträge oder Anforderungen einer Partnerplattform. Ein Unternehmen kann sich auch freiwillig dafür entscheiden, seine Dienstleistung barrierefrei zu gestalten, um seinen Markt zu erweitern, die Nutzungsqualität zu verbessern und die Kosten später Korrekturen zu begrenzen.
Auch die unverhältnismäßige Belastung und die grundlegende Veränderung sind gesetzlich geregelte Begriffe und keine automatischen Befreiungen. Ihre Geltendmachung setzt eine konkrete und dokumentierte Bewertung nach den anwendbaren Kriterien voraus. Übergangsbestimmungen können schließlich bestimmte Produkte, Verträge oder bereits in Betrieb befindliche Terminals betreffen. Die Daten und Bedingungen müssen vor jeder operativen Schlussfolgerung in der konsolidierten Fassung des Gesetzestextes geprüft werden.
Ein Entscheidungsbaum zur Auswahl des richtigen Rechtsrahmens
Erste Frage: Wird die Dienstleistung von einer Einrichtung betrieben, die in den Anwendungsbereich des spanischen öffentlichen Sektors fällt? Falls ja und wenn es sich um eine erfasste Website oder mobile Anwendung handelt, bildet das Real Decreto 1112/2018 in der Regel die wichtigste Referenz. Anschließend sind mögliche Ausnahmen, Erklärungspflichten sowie Rückmelde- oder Beschwerdeverfahren zu prüfen.
Zweite Frage: Entspricht die Tätigkeit einem Produkt oder einer Dienstleistung, die ausdrücklich von der Ley 11/2023 erfasst wird? Falls ja, sind die Rolle der Organisation als Hersteller, Importeur, Händler oder Dienstleistungserbringer sowie die für diese Kategorie geltenden Anforderungen zu bestimmen. Bei einer Dienstleistung ist außerdem zu klären, ob das Unternehmen eine Ausnahme in Anspruch nehmen kann und ob eine Übergangsbestimmung gilt.
Dritte Frage: Bestehen mehrere Anwendungsbereiche nebeneinander? In diesem Fall darf nicht für die gesamte Organisation nur ein einziger Rechtstext ausgewählt werden. Ein öffentliches Portal kann unter das Real Decreto 1112/2018 fallen, während eine separate kommerzielle Dienstleistung der Ley 11/2023 unterliegt. Eine nach Schnittstellen und Nutzungsabläufen gegliederte Zuordnung, wie sie mit Inclaria strukturiert werden kann, hilft dabei, die rechtliche Begründung und die zugehörigen Nachweise zu bewahren, ohne die Regelwerke miteinander zu vermischen.
Konformität, Kontrollen und Sanktionen: Vorschnelle Schlüsse vermeiden
Beide Regelwerke erfordern mehr als eine mit einem automatisierten Werkzeug ermittelte Bewertung. Eine aussagekräftige Kontrolle kombiniert die Bestandsaufnahme der Benutzeroberflächen, technische Tests, manuelle Prüfungen, die Überprüfung der Inhalte und Tests repräsentativer Nutzungspfade. Mängel müssen entsprechend ihren tatsächlichen Auswirkungen eingestuft, den geltenden Anforderungen zugeordnet und bis zu ihrer Behebung nachverfolgt werden. Eine datierte Dokumentation ermöglicht es, das Vorgehen nachzuweisen, ohne einen Bericht in eine absolute Konformitätsgarantie zu verwandeln.
Für den öffentlichen Sektor regelt das Real Decreto 1112/2018 insbesondere die Überwachung, die Erklärungen zur Barrierefreiheit sowie die Verfahren, mit denen Nutzer einen Mangel melden oder barrierefreie Informationen anfordern können. Bei Produkten und Dienstleistungen, die unter die Ley 11/2023 fallen, hängen die Überwachung und die Folgen eines Verstoßes vom jeweiligen Bereich, der zuständigen Behörde und dem Zusammenspiel mit sektorspezifischen Regelungen oder Verbraucherschutzvorschriften ab.
Daher wäre es unvorsichtig, ein einheitliches Bußgeld anzukündigen, das für jede digitale Nichtkonformität in Spanien gilt. Die Höhe des Risikos hängt von der anwendbaren Vorschrift, dem betreffenden Akteur, der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie dem eingeleiteten Verfahren ab. Jede sensible Entscheidung, etwa die Einstufung einer Ausnahme, die Antwort an eine Behörde oder die Bewertung einer Sanktion, muss anhand der konsolidierten Rechtsvorschriften und erforderlichenfalls durch einen spanischen Rechtsanwalt bestätigt werden.
Häufige Fragen
Warum sollte keine Kurzfassung bereitgestellt werden?
Sie würde weder dem geforderten redaktionellen Umfang noch der vorgegebenen Struktur entsprechen. Zudem könnte sie fälschlicherweise als rechtlich geprüfte Fassung verstanden werden, obwohl die anwendbaren Bestimmungen nicht in ihrer konsolidierten Fassung geprüft werden konnten.
Welche Quellen müssen geprüft werden?
Die wichtigsten Rechtsquellen sind die Ley 11/2023, das Real Decreto 1112/2018, die Richtlinie (EU) 2019/882 und die Richtlinie (EU) 2016/2102. Die konsolidierten Fassungen des BOE und die Informationen der zuständigen spanischen Behörden müssen Vorrang vor privaten Zusammenfassungen haben.
Stellt dieser Inhalt eine Rechtsberatung dar?
Nein. Jeder künftige Artikel zu diesem Thema muss klarstellen, dass es sich um einen rein informativen Inhalt und nicht um eine Rechtsberatung handelt, und den Leser für die Prüfung seines konkreten Falls an einen Rechtsanwalt verweisen.
Welche nächste Ausarbeitung wird erwartet?
Ein vollständiger französischsprachiger Artikel mit 1 600 bis 2 200 Wörtern, der auf einem zunächst für den spanischen Markt konzipierten und anschließend übersetzten Text beruht. Er muss klar zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Dienstleistungen unterscheiden, einen Entscheidungsbaum enthalten und die Sanktionen ohne alarmistische Verkürzungen darstellen.
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