Barrierefreiheitserklärung
Letzte Aktualisierung : 12. Juli 2026.
Inclaria verpflichtet sich, seinen eigenen digitalen Dienst barrierefrei zu gestalten. Dieser Schritt ist freiwillig: Er folgt dem Geist von Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 und der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), ohne dass diese Texte ihn unserer Struktur vorschreiben. Wir wenden ihn aus Konsequenz mit unserem Metier auf uns selbst an. Diese Erklärung gilt für die Website https://inclaria.com.
Stand der Konformität
Die Website inclaria.com ist nach dem Standard WCAG 2.2 Stufe AA gestaltet (Norm EN 301 549, Grundlage des französischen RGAA). Sie ist teilweise konform: Die automatisierten Tests (axe-core) stellen keinen Verstoß fest, doch ein vollständiges manuelles RGAA-Audit (einschließlich der nicht automatisierbaren Kriterien) steht noch aus, um eine Erklärung vollständiger Konformität abzugeben.
Testergebnisse
Die mit axe-core auf den öffentlichen Seiten durchgeführten automatisierten Prüfungen (Regeln WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) zeigen keinen Verstoß. Kontrast, Tastaturnavigation, HTML-Semantik und die Beachtung der Einstellung „reduzierte Bewegung“ werden während unserer Entwicklung kontinuierlich geprüft.
Möglicherweise nicht abgedeckte Inhalte
- Die RGAA-Kriterien, die eine menschliche Bewertung erfordern (vollständige Abläufe mit dem Screenreader, Angemessenheit der Alternativen), werden Gegenstand eines eigenen manuellen Audits sein.
- Es wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 12. Juli 2026. Verwendete Technologien: HTML5, CSS, JavaScript (Next.js). Bewertungswerkzeuge: axe-core, manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Getestete Seiten: Startseite, Preise, Fragen, Scan, Rechtsseiten.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns, um eine Alternative zu erhalten: contact@inclaria.com. Wir verpflichten uns, innerhalb von 5 Werktagen zu antworten.
Rechtsbehelfe
Wenn Sie, nachdem Sie uns einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet haben, keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die französische Ombudsstelle (Défenseur des droits) wenden: formulaire.defenseurdesdroits.fr ; per Post (kostenlos): Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07; per Telefon: 09 69 39 00 00.