Regulierung
BFSG-Check: Ist Ihr Unternehmen vom European Accessibility Act betroffen?
Fünf Fragen, eine Minute: Ordnen Sie Ihr Unternehmen gegenüber dem EAA (EU-Richtlinie 2019/882, in Deutschland umgesetzt durch das BFSG) ein, anwendbar seit dem 28. Juni 2025. Indikatives Ergebnis, mit den Nuancen, die zählen.
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Was dieser Check prüft
Der Check folgt den Kriterien der Richtlinie (EU) 2019/882: ein an Verbraucher gerichtetes Angebot, Verbraucher in der Union, eine erfasste Branche (E-Commerce, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, Telekommunikation, audiovisuelle Medien, Verkehrs-Ticketing) und die Ausnahme für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich (Artikel 4 Absatz 5: weniger als 10 Personen und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme). Das Ergebnis ist indikativ: Der genaue Anwendungsbereich hängt vom Umsetzungsgesetz Ihres Landes ab, in Deutschland dem BFSG.
Hat dieses Ergebnis rechtliche Wirkung?
Nein. Es ist eine Orientierung anhand der Kriterien der Richtlinie. Der genaue Anwendungsbereich hängt vom Umsetzungsgesetz Ihres Landes und Ihrer konkreten Situation ab: Im Zweifel wenden Sie sich an einen Profi.
Welche Branchen erfasst der EAA?
Insbesondere E-Commerce, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien und elektronisches Verkehrs-Ticketing. Der Online-Verkauf an Verbraucher wird weit verstanden.
Muss ein Kleinstunternehmen seine Ausnahme belegen?
Es muss seine Situation (Beschäftigte und Umsatz oder Bilanz) belegen können, wenn eine Behörde danach fragt. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen: Produkte profitieren nicht davon.
Informativer Inhalt, keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen Profi.
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