Branche
Öffentlicher Sektor
Öffentliche Stellen unterliegen seit mehreren Jahren Barrierefreiheitspflichten aus der Richtlinie 2016/2102.
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 schreibt die Barrierefreiheit der Websites und Apps des öffentlichen Sektors vor, mit Barrierefreiheitserklärung und Mehrjahresplan. Kontrollen und Meldungen nehmen zu.
Gängige Pflichten
- Konformität mit der Stufe AA der Norm EN 301 549.
- Veröffentlichung einer aktuellen Barrierefreiheitserklärung.
- Angabe des Barrierefreiheitsstatus und einer Meldemöglichkeit.
- Dokumentierter Plan zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Ein regelmäßiges Audit und eine aktuell gehaltene Erklärung sind der beste Schutz vor Verstößen.
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