Regulierung
EAA: Wer ist betroffen und wer ist ausgenommen?
Erfasste Branchen, Unternehmen außerhalb der EU, Ausnahmen für Kleinstunternehmen: Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Lage.
Die Frage stellt sich immer wieder: Bin ich vom European Accessibility Act betroffen? Hier die Anhaltspunkte, um Klarheit zu gewinnen.
Die ausdrücklich erfassten Dienste
- Der Online-Handel für Verbraucher.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher.
- Elektronische Kommunikationsdienste (Telekommunikation).
- Der Personenverkehr (Ticketverkauf, Fahrgastinformation).
- E-Books und ihre Lesesoftware.
- Bestimmte audiovisuelle Mediendienste.
Unternehmen außerhalb der Europäischen Union
Das entscheidende Kriterium ist nicht der Sitz Ihres Unternehmens, sondern Ihr Markt. Wenn Sie digitale Produkte oder Dienste an Verbraucher in der Union verkaufen, sind Sie betroffen, auch mit Sitz außerhalb der EU.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienste erbringen, können von einer Ausnahme profitieren. Die Schwelle ist eng gefasst: weniger als 10 Personen und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz unterhalb einer festgelegten Obergrenze. Diese Ausnahme betrifft Dienste, und ihre genaue Anwendung hängt von der nationalen Umsetzung ab.
Im Zweifelsfall
Das Risiko des Abwartens übersteigt oft die Kosten der Konformitätsherstellung. Ein kostenloser Scan gibt Ihnen bereits eine erste konkrete Antwort zum Zustand Ihrer Website.
Häufige Fragen
Ist ein kleines Unternehmen automatisch ausgenommen?
Nein. Die Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich unterhalb genauer Schwellen, und ihre Anwendung hängt vom jeweiligen Land ab. Die meisten Online-Shops und Online-Dienste sind nicht ausgenommen.
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