Definition
European Accessibility Act (EAA)
Europäische Richtlinie (EU) 2019/882, die die Barrierefreiheit zahlreicher digitaler Produkte und Dienste vorschreibt, die an Verbraucher in der Union verkauft werden, anwendbar seit dem 28. Juni 2025.
Der European Accessibility Act (EAA) ist die Richtlinie (EU) 2019/882. Sie harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen in der gesamten Europäischen Union für eine breite Palette verbraucherorientierter digitaler Produkte und Dienste.
Was der EAA verlangt
Für Websites und Apps ist die technische Referenz die Norm EN 301 549, die die Kriterien der WCAG Stufe AA übernimmt. Konkret muss ein erfasster Dienst von Menschen mit Behinderung wahrgenommen und genutzt werden können.
Wer betroffen ist
Online-Handel, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehr, E-Books und zahlreiche verbraucherorientierte Dienste. Die Richtlinie gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die an europäische Verbraucher verkaufen. Bestimmte Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich profitieren von teilweisen Ausnahmen.
Der EAA ist seit dem 28. Juni 2025 in den 27 Mitgliedstaaten anwendbar.
Häufige Fragen
Seit wann gilt der EAA?
Der EAA gilt seit dem 28. Juni 2025 in der gesamten Europäischen Union.
Ist mein Unternehmen außerhalb der EU betroffen?
Ja, wenn Sie digitale Produkte oder Dienste an Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen, unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen ansässig ist.
Mehr dazu
Starten Sie mit einem kostenlosen Scan
Erhalten Sie in Sekunden Ihren Barrierefreiheits-Score, Ihre vorrangigen Probleme und die fehlende Erklärung.
Meine Website scannen