Regulierung
Bußgeld Barrierefreiheit Website: Sanktionen und Risiken (BFSG/EU)
Geldbußen, förmliche Aufforderungen, Reputation, Kundenverlust: was wirklich auf dem Spiel steht, und warum es je nach Land variiert.
Das Risiko der Nichtkonformität beschränkt sich nicht auf eine Geldbuße. Es ist finanzieller, rechtlicher, kommerzieller und reputationsbezogener Natur. Und es variiert von einem Land der Union zum anderen, denn jeder Staat legt seine eigenen Sanktionen fest.
Sanktionen, die je nach Land variieren
Der European Accessibility Act überlässt es jedem Mitgliedstaat, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen (Artikel 30 der Richtlinie). Auf EU-Ebene ist kein Betrag festgelegt: Die Zahlen stehen in den nationalen Umsetzungsgesetzen. Vorsicht vor verbreiteten Irrtümern: In Frankreich etwa gehört das berühmte « bis zu 50 000 € » zum Regime des Artikels 47 des Gesetzes von 2005 (öffentlicher Sektor und gleichgestellte Stellen, verhängt durch die ARCOM); für einen privaten Onlineshop ist die allgemeine EAA-Sanktion eine Geldbuße der 5. Klasse, kumulierbar je Dienst und je Pflicht.
Die Beträge nach Land (amtliche Texte)
| Land | Text | Wichtigste Sanktionen (digitale Dienste) | Wer kontrolliert |
|---|---|---|---|
| Europäische Union | Richtlinie (EU) 2019/882, Art. 30 | Kein Betrag auf EU-Ebene: Jeder Staat legt « wirksame, verhältnismäßige und abschreckende » Sanktionen fest | Nationale Behörden |
| Frankreich | Gesetz 2023-171 + Dekret 2023-931 (Verbrauchergesetzbuch) | Geldbuße der 5. Klasse: 7 500 € je Verstoß für ein Unternehmen (15 000 € im Wiederholungsfall), kumulierbar je Dienst und je Pflicht, mit möglicher Anordnung unter Zwangsgeld, Aussetzung und Veröffentlichung. Getrenntes Regime (Art. 47 des Gesetzes von 2005, ARCOM): bis zu 50 000 € für den öffentlichen Sektor und gleichgestellte Stellen, 25 000 € bei den Erklärungspflichten | DGCCRF, ARCEP, ARCOM, Banque de France je nach Branche |
| Deutschland | BFSG, § 37 | Bis zu 100 000 € für ein nicht konformes Produkt oder eine nicht konforme Dienstleistung; bis zu 10 000 € bei formalen Verstößen; die Erbringung der Dienstleistung kann untersagt werden (§ 29) | MLBF, gemeinsame Behörde der Länder (Magdeburg) |
| Spanien | Ley 11/2023 (Verweis auf RDL 1/2013) | Auffangregime: leichte Verstöße bis 30 000 €, schwere bis 90 000 €, sehr schwere bis 1 000 000 € | Vom Staat und den Autonomen Gemeinschaften benannte Behörden |
| Italien | D.Lgs 82/2022, Art. 24 | 5 000 bis 40 000 € je nach Ausmaß; bis zu 5 % des Umsatzes für sehr große Betreiber (durchschnittlicher Umsatz über 500 Mio. €); 2 500 bis 30 000 €, wenn eine Anordnung unbeachtet bleibt | AgID (Dienste), MIMIT (Produkte) |
| Niederlande | Implementatiewet (Stb. 2024, 87) | Verwaltungsgeldbuße bis zum Betrag der 5. Strafkategorie (indexiert; 103 000 € im Jahr 2025), oder Zwangsgeld | RDI, ACM, AFM, Commissariaat voor de Media, ILT je nach Branche |
| Polen | Gesetz vom 26. April 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 731) | Bis zum 10-Fachen des nationalen Durchschnittsmonatslohns (Größenordnung: 82 000 PLN, etwa 19 000 €, Basis 2024), gedeckelt bei 10 % des Umsatzes; mögliches Verbot bis zu 180 Tagen | PFRON und Sektorbehörden |
| Portugal | Decreto-Lei 82/2022, Art. 29 | Nicht konformer Dienst = sehr schwerer Verstoß: von 24 000 € bis etwa 44 900 € für ein Unternehmen (Obergrenze des allgemeinen Regimes) | ASAE, ANACOM und Sektorregulierer |
| Irland | S.I. No. 636 of 2023 | Strafrechtliches Regime: bis zu 5 000 € im summarischen Verfahren; bis zu 60 000 € und 18 Monate Haft bei Anklage | Benannte Marktüberwachungsbehörden |
Beträge aus den amtlichen Umsetzungstexten (Légifrance, gesetze-im-internet.de, BOE, Normattiva, officielebekendmakingen.nl, ISAP, Diário da República, Irish Statute Book), eingesehen am 10. Juli 2026. Informativer Inhalt: Das genaue Regime hängt von Branche und Einzelfall ab und stellt keine Rechtsberatung dar.
Was die Beträge nicht verraten
- Die Kumulierung: Mehrere Länder zählen je Verstoß, je Dienst oder je Pflicht. Eine « bescheidene » Geldbuße, multipliziert mit der Zahl der Verstöße, bleibt nicht lange bescheiden.
- Die Begleitmaßnahmen wiegen oft schwerer als die Geldbuße: Anordnung unter Zwangsgeld, Veröffentlichung der Sanktion, bis hin zum vollständigen Verbot des Dienstes (Deutschland) oder einer vorübergehenden Sperre (Polen).
- Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen: weniger als 10 Personen UND höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Produkte profitieren nicht davon.
- Eine bestehende Website hat keinen Aufschub: Die Übergangsfrist bis 2030 betrifft bestimmte Verträge und Produkte, nicht einen laufenden Onlineshop.
Über die Geldbuße hinaus
- Förmliche Aufforderungen und Kontrollen, zunehmend häufig.
- Ausschluss von bestimmten Märkten, insbesondere öffentlichen Aufträgen.
- Reputationsschaden, dauerhaft und schwer zu beheben.
- Kundenverlust: Eine nicht barrierefreie Website schließt einen erheblichen Teil des Publikums aus.
Der beste Schutz
Ein regelmäßiges Audit, Korrekturen an der Quelle und eine ehrliche, aktuell gehaltene Erklärung bilden den besten Schutz. Für die Details je Land sehen Sie sich unsere Seiten zum EAA in den einzelnen Mitgliedstaaten an.
Häufige Fragen
Sind die Geldbußen überall in Europa gleich?
Nein. Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Sanktionen fest. Die Beträge und Modalitäten variieren von Land zu Land.
Welche Geldbuße riskiert ein Onlineshop in Frankreich?
Eine Geldbuße der 5. Klasse: 7 500 € je Verstoß für ein Unternehmen (15 000 € im Wiederholungsfall), kumulierbar je Dienst und je Pflicht, mit möglicher Anordnung unter Zwangsgeld, Aussetzung und Veröffentlichung (DGCCRF). Das oft zitierte « bis zu 50 000 € » gehört zu einem anderen Regime: Artikel 47 des Gesetzes von 2005, der den öffentlichen Sektor und gleichgestellte Stellen betrifft.
Gelten die 100 000 € in Deutschland für jeden Verstoß?
Nein. Die Obergrenze von 100 000 € des § 37 BFSG betrifft einen präzisen Katalog: nicht konformes Produkt oder nicht konforme Dienstleistung sowie Verstöße bei der CE-Kennzeichnung. Formale Verstöße (Information, Dokumentation) sind bei 10 000 € gedeckelt. Und über die Geldbuße hinaus kann die Behörde die Erbringung der Dienstleistung schlicht untersagen.
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