Regulierung
BFSG-Abmahnung erhalten: Was jetzt konkret zu tun ist
Eine BFSG-Abmahnung verlangt eine schnelle, aber kontrollierte Reaktion. Prüfen Sie Absender, Anspruch und Frist, unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft und beginnen Sie parallel mit einer dokumentierten Behebung der beanstandeten Barrieren.

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Die kurze Antwort
Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie das vollständige Schreiben und notieren Sie die gesetzte Frist. Lassen Sie durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, ob der Absender anspruchsberechtigt, der Vorwurf hinreichend konkret und die Kostenforderung nachvollziehbar ist. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Analysieren und beheben Sie parallel die beanstandeten Barrieren, dokumentieren Sie jede Änderung und lassen Sie die betroffenen Funktionen erneut automatisiert und manuell testen.
Abmahnung und behördliche BFSG-Kontrolle sind zwei verschiedene Verfahren
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt für erfasste Produkte und Dienstleistungen Vorgaben des European Accessibility Act in deutsches Recht um. Die einschlägigen Anforderungen gelten grundsätzlich seit dem 28. Juni 2025. Dazu können auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gehören, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Eine Abmahnung ist jedoch keine behördliche Sanktion. Sie ist ein Instrument der privaten Rechtsdurchsetzung, meist auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Ein Mitbewerber oder eine andere gesetzlich befugte Stelle kann damit ein beanstandetes Verhalten außergerichtlich angreifen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen.
Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf ist rechtlich zu prüfen
Ob ein konkreter BFSG-Verstoß zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, ist keine rein technische Frage. Entscheidend kann insbesondere sein, ob die verletzte Vorschrift im jeweiligen Fall als Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG einzuordnen ist, ob der Absender nach § 8 UWG anspruchsberechtigt ist und ob tatsächlich eine relevante geschäftliche Handlung vorliegt. Diese Bewertung gehört in die Hände eines Rechtsanwalts.
Davon getrennt steht die öffentlich-rechtliche Marktüberwachung. Die zuständigen Behörden und die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, können im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die Einhaltung des BFSG prüfen. Das Gesetz sieht für bestimmte Verstöße außerdem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Eine private Abmahnung ist weder ein Bußgeldbescheid noch der Beweis, dass eine Behörde einen Verstoß festgestellt hat.
| Verfahren | Typischer Zweck |
|---|---|
| Wettbewerbsrechtliche Abmahnung | Außergerichtliche Geltendmachung privatrechtlicher Unterlassungsansprüche |
| Behördliche Marktüberwachung | Prüfung und Durchsetzung der gesetzlichen BFSG-Anforderungen |
| Gerichtliches Verfahren | Verbindliche Entscheidung über geltend gemachte Ansprüche oder Eilmaßnahmen |
Die ersten Schritte nach Eingang des Schreibens
Der falsche Reflex ist entweder Panik oder Ignorieren. Eine kurze Frist macht den Anspruch nicht automatisch berechtigt, sie darf aber nicht einfach verstreichen. Bei ausbleibender Reaktion kann der Absender gerichtliche Schritte erwägen, etwa einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt vom Einzelfall ab.
Beweise sichern und Frist kontrollieren
- Speichern Sie Schreiben, Anlagen, E-Mail-Kopfzeilen und gegebenenfalls den Briefumschlag vollständig.
- Notieren Sie den genauen Zugangstag und jede im Schreiben genannte Frist.
- Sichern Sie den beanstandeten Seitenstand, Screenshots und vorhandene Prüfberichte, ohne die Fehlerbehebung zu verzögern.
- Leiten Sie das Schreiben intern nur an die tatsächlich beteiligten Personen sowie an den beauftragten Rechtsanwalt weiter.
- Geben Sie gegenüber dem Absender keine spontane rechtliche oder tatsächliche Anerkennung ab.
Es gibt keine pauschale Antwortfrist, die jede BFSG-Abmahnung gleichermaßen bestimmt. Maßgeblich ist zunächst die gesetzte Frist und deren Angemessenheit im konkreten Kontext. Ein Rechtsanwalt kann beurteilen, ob eine Fristverlängerung angefragt, eine Zurückweisung vorbereitet oder eine andere Reaktion gewählt werden sollte.
Parallel muss die technische Arbeit beginnen. Das ist kein Eingeständnis des geltend gemachten Anspruchs, sondern vernünftige Risikobegrenzung. Kritische Bestellschritte, Anmeldung, Suche, Formulare, Produktinformationen, Zahlungsabläufe und Supportwege verdienen bei einem Online-Shop besondere Priorität.
Legitimität, Aktivlegitimation und Kosten prüfen
Nicht jedes formal wirkende Schreiben ist schlüssig. Eine belastbare Prüfung betrachtet den Absender, seine behauptete Anspruchsberechtigung, den beschriebenen Verstoß und die verlangten Rechtsfolgen getrennt. Ein seriöser Briefkopf ersetzt keine rechtliche Begründung.
Wer darf den Anspruch geltend machen?
Bei einem Mitbewerber ist zu prüfen, ob ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht und die gesetzlichen Anforderungen an die Anspruchsberechtigung erfüllt sind. Bei Verbänden, qualifizierten Einrichtungen oder Kammern gelten eigene Voraussetzungen. Auch ein anwaltliches Schreiben muss erkennen lassen, für wen gehandelt wird und welcher Anspruch geltend gemacht wird.
Die Aktivlegitimation ist von der materiellen Frage zu trennen. Selbst ein grundsätzlich anspruchsberechtigter Absender muss den behaupteten Verstoß so darlegen, dass er rechtlich und technisch geprüft werden kann. Eine bloße Sammlung allgemeiner Barrierefreiheitsbegriffe sagt noch nicht, welche Funktion, Seite oder Anforderung betroffen sein soll.
Was bei der Kostenforderung auffallen sollte
- Ist nachvollziehbar erläutert, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Kosten verlangt werden?
- Passen Gegenstand, Berechnung und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit zusammen?
- Werden mehrere gleichartige Schreiben oder sachfremde Forderungen erkennbar?
- Gibt es Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Geltendmachung im Sinne von § 8c UWG?
Solche Auffälligkeiten beweisen für sich genommen keinen Missbrauch und beseitigen auch nicht automatisch eine Frist. Sie liefern aber konkrete Prüfpunkte für den Rechtsanwalt. Zahlen Sie nicht allein deshalb, weil eine Forderung bestimmt formuliert ist, und weisen Sie sie ebenso wenig ohne rechtliche Prüfung zurück.
Unterlassungserklärung niemals blind unterschreiben
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig der folgenreichste Teil einer Abmahnung. Mit der Unterschrift kann ein eigenständiger Unterlassungsvertrag entstehen, der über lange Zeit wirkt. Bei einem späteren schuldhaften Verstoß kann eine Vertragsstrafe verlangt werden, unabhängig davon, ob die ursprüngliche Rechtslage inzwischen anders bewertet wird.
Warum eine modifizierte Erklärung geprüft wird
Eine vorformulierte Erklärung kann weiter reichen als der vermeintliche Verstoß. Sie kann unklare Begriffe, einen zu großen sachlichen Umfang, ungünstige Vertragsstrafenregelungen oder zusätzliche Anerkenntnisse enthalten. Ein Rechtsanwalt prüft deshalb, ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte und ob ihr Inhalt enger und rechtssicher formuliert werden muss.
Modifiziert bedeutet nicht kosmetisch verändert. Die Erklärung muss, wenn sie zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr dienen soll, ernsthaft und ausreichend sein. Eine zu enge Fassung kann ihren Zweck verfehlen, eine zu weite Fassung schafft unnötige Bindungen. Auch eine vom Unternehmen selbst formulierte Erklärung kann erhebliche Risiken erzeugen.
- Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck ohne anwaltliche Prüfung.
- Entfernen Sie nicht eigenständig einzelne Sätze in der Annahme, damit sei das Risiko gelöst.
- Klären Sie, welche Webseiten, Funktionen, Marken und Handlungen der Text tatsächlich erfasst.
- Stimmen Sie die rechtliche Erklärung mit dem technisch realisierbaren Remediationsplan ab.
Für die Unterzeichnung oder Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte stets ein im Wettbewerbsrecht erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die richtige Reaktion hängt vom konkreten Schreiben, dem Geschäftsmodell und dem dokumentierten Zustand des Angebots ab.
Das technische Risiko an der Quelle reduzieren
Die juristische Antwort stoppt keinen fehlerhaften Checkout. Ebenso ersetzt eine technische Korrektur nicht die rechtliche Reaktion auf das Schreiben. Beide Arbeitsstränge müssen koordiniert laufen: Anspruch prüfen, Frist steuern, Barrieren feststellen, Ursachen beheben und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren.
Mit einer reproduzierbaren Bestandsaufnahme beginnen
Ein automatisierter Scan kann schnell objektivieren, welche maschinell prüfbaren WCAG-Anforderungen auf der genannten Seite verletzt werden. Inclaria kann dafür eine Seite im realen Browser analysieren und Funde nach Schwere ordnen. Ein solcher Bericht ist ein Arbeitsnachweis, aber kein vollständiger Konformitätsbeleg, weil zahlreiche Anforderungen menschliche Beurteilung und Nutzungstests erfordern.
Für die Priorisierung zählt nicht nur die Anzahl der Funde. Ein fehlender zugänglicher Name an einer zentralen Schaltfläche, eine nicht bedienbare Auswahl oder eine unverständliche Fehlermeldung kann einen Kernprozess blockieren. Wiederkehrende Fehler in Navigation, Komponenten oder Templates sollten an ihrer gemeinsamen Quelle korrigiert werden, statt jede sichtbare Ausprägung einzeln zu überdecken.
Die Inclaria-Studie 2026 ergab, dass 94,5 % der 55 analysierten Websites aus einem französischen E-Commerce-Panel mindestens eine kritische oder schwerwiegende Nichtkonformität aufwiesen. Das Ergebnis lässt sich nicht ohne Weiteres auf deutsche Online-Shops übertragen. Es zeigt aber für den untersuchten Umfang, weshalb eine strukturierte Prüfung sinnvoller ist als die Annahme, ein visuell funktionierender Shop sei barrierefrei.
Warum ein Overlay keinen belastbaren Remediationsnachweis ersetzt
Eine nachträglich eingebundene Bedienoberfläche verändert nicht zwingend den zugrunde liegenden Quellcode, die semantische Struktur oder sämtliche Interaktionen. Sie beweist daher weder, dass die konkret gerügten Ursachen behoben wurden, noch dass alle anwendbaren Anforderungen erfüllt sind. Entscheidend sind überprüfbare Korrekturen an Komponenten, Inhalten und Prozessen sowie geeignete manuelle Tests.
- Ordnen Sie jeden Vorwurf einer konkreten Seite, Komponente und Anforderung zu.
- Halten Sie Ausgangsbefund, Verantwortlichkeit und gewählte Korrektur fest.
- Dokumentieren Sie Codeänderung, Bereitstellung und erneute Prüfung nachvollziehbar.
- Testen Sie zentrale Abläufe zusätzlich mit Tastatur und geeigneten assistiven Technologien.
- Nehmen Sie verbleibende Befunde mit Begründung und Termin in einen kontrollierten Maßnahmenplan auf.
So entsteht eine belastbare Remediationsakte
Eine gute Dokumentation soll nicht möglichst umfangreich, sondern reproduzierbar sein. Sie zeigt, was beanstandet wurde, wie der Befund geprüft, welche Ursache identifiziert und welche Änderung ausgerollt wurde. Sie trennt automatisch bestätigte Ergebnisse von manuellen Bewertungen und offenen Punkten.
Welche Nachweise zusammengehören
- Das unveränderte Abmahnschreiben mit Anlagen und Zugangsnachweis.
- Ein datierter Ausgangsscan sowie manuelle Befunde zu den betroffenen Nutzerwegen.
- Tickets, Commit-Referenzen oder Änderungsprotokolle mit Bezug zum jeweiligen Befund.
- Ein erneuter Scan und dokumentierte manuelle Nachtests nach der Bereitstellung.
- Freigaben, bekannte Restabweichungen und der weitere Maßnahmenplan.
Ein grüner Einzeltest ist keine Garantie für die gesamte Website. Änderungen an Templates, Drittkomponenten, Inhalten oder Bestellprozessen können neue Barrieren erzeugen. Deshalb sollte die Nachprüfung dieselbe URL, denselben Ablauf und möglichst dieselben Testbedingungen abdecken und anschließend in eine fortlaufende Überwachung übergehen.
Die Unterlagen können dem Rechtsanwalt helfen, die tatsächliche Lage und eine angemessene Reaktion zu beurteilen. Ob und welche Nachweise gegenüber dem Absender oder einer Behörde offengelegt werden, ist eine rechtliche und strategische Entscheidung. Eine interne Remediationsakte sollte nicht ungeprüft versandt werden.
Nach der Akutphase: Wiederholungen systematisch verhindern
Eine Abmahnung macht häufig sichtbar, dass Zuständigkeiten und Freigaben nicht ausreichend definiert waren. Barrierefreiheit sollte deshalb Teil des Entwicklungsprozesses werden und nicht erst am Ende einer Veröffentlichung geprüft werden. Design, Redaktion, Entwicklung, Qualitätssicherung und Recht benötigen einen gemeinsamen Ablauf.
Ein tragfähiger Kontrollzyklus
- Definieren Sie Verantwortliche für Befunde, Fristen, Freigaben und Nachweise.
- Prüfen Sie wiederverwendbare Komponenten bereits vor ihrer breiten Auslieferung.
- Kombinieren Sie automatisierte Kontrollen mit manuellen Prüfungen zentraler Nutzerwege.
- Bewerten Sie Änderungen an Shop, Inhalten und eingebundenen Diensten vor der Veröffentlichung.
- Pflegen Sie die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit auf Grundlage des tatsächlichen Prüfstands.
Automatisierung ist besonders nützlich, um Regressionen und wiederkehrende maschinell erkennbare Fehler früh zu finden. Sie kann weder die rechtliche Anwendbarkeit des BFSG bestimmen noch alle Wahrnehmungs-, Verständnis- und Bedienungsfragen bewerten. Ein belastbarer Prozess benennt diese Grenze ausdrücklich.
Das Ziel ist keine Verteidigungsakte ohne Produktverbesserung. Die wirksamste Risikoreduktion entsteht, wenn juristische Prüfung, technische Ursachenanalyse und dauerhafte Qualitätssicherung ineinandergreifen. So wird aus einer punktuellen Reaktion ein nachvollziehbarer Prozess für zugängliche digitale Dienstleistungen.
Häufige Fragen
Muss ich auf eine BFSG-Abmahnung reagieren?
Eine gesetzte Frist sollte nicht ignoriert werden, auch wenn der Anspruch zweifelhaft erscheint. Lassen Sie das Schreiben kurzfristig anwaltlich prüfen und die weitere Kommunikation koordinieren. Das bedeutet nicht, dass Forderung, Kosten oder Unterlassungserklärung anerkannt werden müssen.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht ohne Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Eine Unterlassungserklärung kann einen langfristig bindenden Vertrag mit Vertragsstrafenrisiko schaffen. Ob sie zurückgewiesen, modifiziert oder in anderer Form beantwortet wird, hängt vom Einzelfall ab.
Kann eine Abmahnung wegen Barrierefreiheit jeden Online-Shop treffen?
Das hängt davon ab, ob das konkrete Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, eine Ausnahme greift und der behauptete Verstoß wettbewerbsrechtlich verfolgt werden kann. Auch die Anspruchsberechtigung des Absenders muss geprüft werden. Eine allgemeine Aussage allein anhand des verwendeten Shopsystems wäre nicht belastbar.
Reicht ein automatisierter Scan als Nachweis der BFSG-Konformität?
Nein. Ein Scan erfasst nur automatisch testbare Anforderungen und kann die technische Priorisierung sowie Dokumentation unterstützen. Vollständige Konformität erfordert je nach Angebot zusätzlich manuelle Prüfungen, fachliche Bewertung und Tests zentraler Nutzerwege.
Beendet die technische Fehlerbehebung die Abmahnung?
Nicht automatisch. Eine Korrektur kann das praktische Risiko reduzieren, beseitigt aber nicht von selbst bereits geltend gemachte Kosten oder eine behauptete Wiederholungsgefahr. Die rechtliche Reaktion und die technische Remediation müssen deshalb parallel gesteuert werden.
Ist eine BFSG-Abmahnung dasselbe wie ein Bußgeldverfahren?
Nein. Die Abmahnung ist typischerweise ein privatrechtliches Instrument, während ein Bußgeld durch eine zuständige Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren verhängt wird. Beide Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und können nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden.
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