Regulierung
EAA und Barrierefreiheit: die häufigsten Fragen
Klare, direkte Antworten auf die Fragen, die sich Unternehmen zum European Accessibility Act stellen.
Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zum European Accessibility Act und zur Konformitätsherstellung gestellt werden. Für mehr Tiefe verweist jede Antwort auf eine eigene Ressource.
Häufige Fragen
Was ist der European Accessibility Act?
Es ist die Richtlinie (EU) 2019/882, die die Barrierefreiheit zahlreicher digitaler Produkte und Dienste für Verbraucher in der Union vorschreibt. Sie gilt seit dem 28. Juni 2025.
Ist meine Website betroffen?
Wenn Sie online verkaufen oder europäischen Verbrauchern einen digitalen Dienst anbieten, sehr wahrscheinlich. Bestimmte Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind teilweise ausgenommen.
Welchen Standard muss ich einhalten?
Für das Web ist die Referenz die Norm EN 301 549, die die WCAG 2.2 der Stufe AA übernimmt.
Reicht ein Overlay aus, um konform zu sein?
Nein. Ein Overlay behebt den Quellcode nicht und kann Screenreader-Nutzer sogar behindern. Nachhaltige Konformität entsteht durch echte Korrekturen.
Was riskiert man bei Nichtkonformität?
Je nach Land finanzielle Sanktionen, förmliche Aufforderungen und Kundenverlust. Die Beträge variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Braucht es eine Barrierefreiheitserklärung?
Sie wird häufig verlangt und ist stets empfehlenswert. Sie gibt Ihren Konformitätsstand, die nicht barrierefreien Inhalte und eine Kontaktmöglichkeit an.
Wie lange dauert eine Konformitätsherstellung?
Das hängt von der Größe der Website ab, aber viele vorrangige Probleme lassen sich schnell beheben. Ein Scan zeigt sofort den Umfang der Arbeit.
Wo soll man anfangen?
Mit einer Bestandsaufnahme: Ein kostenloser Scan zeigt Ihre Bewertung, Ihre vorrangigen Probleme und ob eine Erklärung fehlt.
Gilt der EAA für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja. Maßgeblich ist der bediente Verbraucher, nicht der Unternehmenssitz: Ein amerikanisches, britisches oder schweizerisches Unternehmen, das online an Verbraucher in der Union verkauft, fällt für diese Verkäufe darunter.
Mein Unternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte: bin ich ausgenommen?
Vielleicht. Die Ausnahme betrifft Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich: weniger als 10 Personen UND ein Jahresumsatz (oder eine Bilanzsumme) von höchstens 2 Millionen Euro. Sie gilt nicht für Produkte, und die Situation muss bei einer Kontrolle belegbar sein.
Was ist der Unterschied zwischen den Fristen 2025 und 2030?
Der 28. Juni 2025 ist der allgemeine Geltungsbeginn. Der 28. Juni 2030 ist das Ende der maximalen Übergangsfrist: Bestimmte vor 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen längstens bis zu diesem Datum unverändert weiterlaufen. Ein neuer oder überarbeiteter Dienst muss ab sofort konform sein.
Ist eine reine B2B-Website betroffen?
Der EAA schützt Verbraucher: Ein streng auf Geschäftskunden beschränkter Dienst fällt in der Regel nicht in seinen Anwendungsbereich. Vorsicht jedoch bei gemischten Websites, die auch Privatpersonen bedienen, und bei weiteren Vorschriften, die je nach Branche gelten können.
Wer kontrolliert die Konformität in meinem Land?
Jeder Mitgliedstaat benennt seine Marktüberwachungsbehörden: Sie variieren je nach Land und teils je nach Branche. Unsere EAA-Länderseiten nennen die zuständige Behörde und das nationale Umsetzungsgesetz.
Reicht ein automatischer Scan als Konformitätsnachweis?
Nein. Ein automatischer Scan erkennt einen großen Teil der messbaren Probleme, doch manche Kriterien erfordern eine menschliche Prüfung. Der richtige Ansatz kombiniert regelmäßige Scans, Korrekturen an der Quelle, gezielte manuelle Prüfungen und eine ehrliche, aktuelle Erklärung.
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