Regulierung
Die Fristen des EAA: 2025 und danach
Der EAA gilt seit dem 28. Juni 2025, doch es bestehen Übergangsmaßnahmen. Ein Überblick über den Zeitplan.
Der European Accessibility Act gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Richtlinie sieht jedoch auch Übergangsfristen für bestimmte Fälle vor, was mitunter für Verwirrung sorgt.
Das Schlüsseldatum: 28. Juni 2025
Seit diesem Datum müssen die in Verkehr gebrachten Produkte und die für Verbraucher erbrachten Dienste die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das ist die Referenz für jede neue Website, jeden neuen Dienst und jede neue App.
Die Übergangsmaßnahmen
Die Richtlinie erlaubt in bestimmten genau umrissenen Fällen zusätzliche Fristen, etwa für bestimmte Dienste, die sich auf bereits vorhandene Produkte stützen, bis 2030, oder für Selbstbedienungsterminals, die vor dem Geltungsdatum in Betrieb genommen wurden. Diese Übergänge sind geregelt und entbinden nicht vom Handeln.
Was Sie sich merken sollten
Für eine an Verbraucher gerichtete Website oder App ist die maßgebliche Frist bereits verstrichen: Konformität wird erwartet. Auf eine hypothetische Nachsicht zu warten ist riskant. Am sichersten ist es, jetzt eine Bestandsaufnahme zu erstellen.
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