Regulierung
European Accessibility Act in Polen
Alles Wissenswerte zur digitalen Barrierefreiheit und zum EAA in Polen, und wie Sie Ihre Website konform machen.
Was der European Accessibility Act in Polen bedeutet
Der European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) gilt in Polen seit dem 28. Juni 2025, wie in allen 27 Mitgliedstaaten. Er verlangt die Barrierefreiheit zahlreicher verbraucherorientierter digitaler Produkte und Dienste.
Für eine Website oder App ist die technische Referenz die Norm EN 301 549, die die Kriterien der WCAG 2.2 Stufe AA übernimmt. Ein erfasster Dienst muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Betroffene Dienste
- Verbraucherorientierter Online-Handel.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher.
- Elektronische Kommunikation (Telekommunikation).
- Personenverkehr.
- E-Books und bestimmte Mediendienste.
Ihre Barrierefreiheitserklärung
In Polen sind die Amtssprache(n): Polnisch. Ihre Barrierefreiheitserklärung sollte für Ihre lokalen Nutzer in dieser Sprache oder diesen Sprachen verfügbar sein. Nicht barrierefreie Inhalte und eine Kontaktmöglichkeit müssen darin aufgeführt sein.
Nationaler Rahmen
Nationale Umsetzung des European Accessibility Act: Act of 26 April 2024 on accessibility requirements.
Für die Überwachung der Dienste zuständige Behörde(n): PFRON (Koordinierung und Überwachung) und sektorale Regulierungsbehörden (UKE, Finanzombudsmann…).
Womit Sie beginnen
Am einfachsten erstellen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme Ihrer Website, beheben dann die Probleme an der Quelle und veröffentlichen eine ehrliche Erklärung. Die Sanktionen und ihre Modalitäten richten sich nach der nationalen Umsetzung.
Häufige Fragen
Gilt der EAA in Polen?
Ja. Der European Accessibility Act gilt in Polen seit dem 28. Juni 2025, wie in der gesamten Europäischen Union.
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