Regulierung
Law No. 232/2022: der European Accessibility Act in Rumänien
Alles Wissenswerte zur digitalen Barrierefreiheit und zum EAA in Rumänien, und wie Sie Ihre Website konform machen.
Was der European Accessibility Act in Rumänien bedeutet
Der European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) gilt in Rumänien seit dem 28. Juni 2025, wie in allen 27 Mitgliedstaaten. Er verlangt die Barrierefreiheit zahlreicher verbraucherorientierter digitaler Produkte und Dienste.
Für eine Website oder App ist die technische Referenz die Norm EN 301 549, die die Kriterien der WCAG 2.2 Stufe AA übernimmt. Ein erfasster Dienst muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Betroffene Dienste
- Verbraucherorientierter Online-Handel.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher.
- Elektronische Kommunikation (Telekommunikation).
- Personenverkehr.
- E-Books und bestimmte Mediendienste.
Ihre Barrierefreiheitserklärung
In Rumänien sind die Amtssprache(n): Rumänisch. Ihre Barrierefreiheitserklärung sollte für Ihre lokalen Nutzer in dieser Sprache oder diesen Sprachen verfügbar sein. Nicht barrierefreie Inhalte und eine Kontaktmöglichkeit müssen darin aufgeführt sein.
Nationaler Rahmen
Nationale Umsetzung des European Accessibility Act: Law No. 232/2022.
Für die Überwachung der Dienste zuständige Behörde(n): ANPC: Nationale Behörde für Verbraucherschutz (federführende Behörde).
Womit Sie beginnen
Am einfachsten erstellen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme Ihrer Website, beheben dann die Probleme an der Quelle und veröffentlichen eine ehrliche Erklärung. Die Sanktionen und ihre Modalitäten richten sich nach der nationalen Umsetzung.
Häufige Fragen
Gilt der EAA in Rumänien?
Ja. Der European Accessibility Act gilt in Rumänien seit dem 28. Juni 2025, wie in der gesamten Europäischen Union.
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